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Stellungnahme des DMFV
- w.w.
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 08:48HNAGL wrote: Modellflug auf fremden Grund ist nicht versichert, wenn keine
Einwilligung des Grundeigentümer vorhanden. Ausserdem Tatbestand
der Grundbesitzstörung.
Mindesflughöhe 150m im Freiland und 500m über
Stadtgebiet wenn ich mich richtig erinnere.
Mfg Harald
Hallo Harald,
lediglich starten darf ich, soweit ich weiß, nicht von fremdem Grund bzw. ohne Einwilligung des Besitzers. Überfliegen ist aber doch ausdrücklich erlaubt. Ob das Starten ohne Einwilligung des Grundstückseigentümers versicherungstechnisch relevant ist, ist wohl umstritten.
Mindestflughöhen für Modellflug sind mir so auch nicht bekannt und für Modellhelikopter beim Wildfliegen auch völlig praxisfern.
Gruß
Wolfgang
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- peter modelcity
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 09:06 - 03 Feb. 2016 09:08Fremden Grund überfliegen müsste doch erlaubt sein, auch ohne Bewilligung. Die braucht man doch nur für den Startplatz.
Ich glaube nicht, dass die Vereine im Allgemeinen im Besitz aller Gründe sind die im Flugbetrieb überflogen werden.
und Mindesthöhe vom 150m beisst sich schwer mit der max zul. Modellflughöhe von 150m, zumindest in Österreich, oder meinst du manntragend`?
Wolfgang war schneller
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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- peter modelcity
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 09:24www.computerwoche.de/a/adler-faengt-drohnen-ab,3222767
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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- Jürgen
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 09:34 - 03 Feb. 2016 09:42Jürgen
the master of the Desaster
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- Sascha Haber
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 09:45Es gibt tatsaechlich nicht mehr Dronen als auf unsere Seite der Grenze.
Das ganze dient nur dem Zweck des Anstachelns
Ausserdem wird von der verhinderung von Terroranschlaegen gesprochen.
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- ***EX
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 09:53 - 03 Feb. 2016 09:59Land vertreiben. Da fast alle Wege ins Grünland Privatstrassen
sind hast du nicht einmal Recht mit einem Fahrzeug zuzufahren.
Ausserdem gilt bei uns ein generelles Parkverbot auf Überlandstrassen.
Wie soll man da legal ein Modell ohne Modellflugplatz überhaupt starten können?
Mfg Harald
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