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Stellungnahme des DMFV
- J.Grözinger
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- w.w.
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Re: Stellungnahme des DMFV
02 Feb. 2016 11:04 - 02 Feb. 2016 11:05Aber wieso kann der Besitzer Dronenflüge über der Burg verbieten? Soweit ich weiß ist die Nutzung des Luftraumes frei. Ich meine jetzt nicht das Filmen und das Fliegen ohne direkten Sichtkontakt. Aber ich kann als Hausbesitzer ja auch nicht Verbieten, dass Flugzeuge über mein Haus fliegen.
Oder ist das Areal so groß, dass man nur mit Pilotenstandort innerhalb des Grundstückes Sichtkontakt halten kann?
Gruß Wolfgang
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- peter modelcity
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Re: Stellungnahme des DMFV
02 Feb. 2016 12:11Modellfliegen über bewohntem Gebiet ist doch verboten.
und die Burg ist doch bewohnt und touristisch besucht, und keine Ruine.
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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- fandas
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 07:52Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 08:00peter modelcity wrote: Hi
Modellfliegen über bewohntem Gebiet ist doch verboten.
und die Burg ist doch bewohnt und touristisch besucht, und keine Ruine.
Zählt denn ein einzeln stehendes bewohntes Gebäude schon als bewohntes Gebiet? Außerdem bezieht sich das Drohnenverbot ja wohl auf das gesamte Gelände.
P.S.: Ich will hier das Verhalten des Drohnenpiloten nicht schönreden. Das war und ist völlig unverantwortlich!!! Mir ging es eigentlich nur im die grundsätzliche Frage, ob dieses "Drohnenverbot" überhaupt rechtsgültig ist.
Gruß Wolfgang
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- ***EX
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Re: Stellungnahme des DMFV
03 Feb. 2016 08:07 - 03 Feb. 2016 08:14Einwilligung des Grundeigentümer vorhanden. Ausserdem Tatbestand
der Grundbesitzstörung.
Mindesflughöhe 150m im Freiland und 500m über
Stadtgebiet wenn ich mich richtig erinnere.
Mfg Harald
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